Praxis-Gebühr für Schwangere?
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Geschrieben von Hubert am 07. Januar 2004 19:26:44:
wer hat denn die gleiche Erfahrung gemacht, wie ich und meine Frau, dass beim Frauenarzt trotz anderslautender Pressemitteilung(Anlage), die 10,-€-Praxisgebühr berechnet wurde?
▪ Beim Besuch eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes ist beim ersten Besuch im Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro zu entrichten. Bei weiteren Besuchen in diesem Quartal wird die Gebühr nicht erneut erhoben. Dies gilt auch dann, wenn man im selben Quartal zum Beispiel von seinem Hausarzt zu einem Facharzt überwiesen wird. Mehrmals fällig wird die Gebühr jedoch dann, wenn man in einem Quartal mehrere verschiedene Ärzte ohne Überweisung aufsucht. Wer also in einem Quartal sowohl seinen Hausarzt als auch seinen Zahnarzt besucht, muss insgesamt 20 Euro zuzahlen. Ausgenommen von der Gebühr sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen.
- Re: Praxis-Gebühr für Schwangere? anonymer Patient 19.1.2004 21:57 (1)
- Re: Praxis-Gebühr für Schwangere? Anni 20.1.2004 08:03 (0)
- Re: Praxis-Gebühr für Schwangere? SaZi 12.1.2004 13:14 (0)
- Re: Praxis-Gebühr für Schwangere? Silvi 08.1.2004 10:03 (0)
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